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Beitrag vom 1. 4. 2026:
Arbeiten in der Teilpension und mehr Details zur Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel



Die seit 1.1.2026 geltende Teilpension kann in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als zuständiger Pensionsversicherungsträger:in beantragt werden und führt dazu, dass die Arbeitszeit reduziert wird und zugleich ein Teil der Pension bezogen werden kann. Technisch ausgedrückt wird ein Teil des Pensionskontos geschlossen und als Teilpension ausbezahlt. Der Rest bleibt offen und wird mit Beiträgen und Versicherungsmonaten gespeist. Ziel dabei ist, einen flexibleren und gleitenderen Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Pension – in Abhängigkeit von der jeweiligen Lebenssituation – zu ermöglichen.

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Beitrag vom 2. 3. 2026:
Immobilien: Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerungsverlust und Abbruchkosten eines Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung?



Eine in der Praxis sehr wesentliche Steuerbefreiung ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung: Bei einer Veräußerung von Eigenheimen (Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen) oder Eigentumswohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz gedient haben, bleibt der Veräußerungserlös grundsätzlich steuerfrei. Die dahinterstehende Überlegung ist, dass der Erlös ungeschmälert für den Kauf eines neuen Hauptwohnsitzes zur Verfügung stehen soll. Im Detail sind die Regelungen der Hauptwohnsitzbefreiung komplex, weshalb diese Bestimmung regelmäßig Gegenstand steuerlicher Judikatur ist. In einem unlängst vor dem BFG geführten Verfahren (GZ RV/6100029/2018 vom 3.11.2025) ging es um mehrere unterschiedliche Fragestellungen. Zunächst bestätigte das BFG die (höchstgerichtliche) Judikatur, dass die Steuerbefreiung nur bis zu einer Größe des Grund und Bodens von 1.000 m2 anzuwenden ist.

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Beitrag vom 1. 2. 2026:
Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel sinkt und Wichtiges aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025



Ende Jänner wurde vom Minister:innenrat die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Die Liste der begünstigt besteuerten Lebensmittel war lange Gegenstand von Diskussionen und Spekulationen. Der reduzierte Steuersatz von 4,9 % (statt 10 %) gilt der Regierung folgend für eine Auswahl von Grundnahrungsmitteln, die von allen regelmäßig gekauft werden. Konkret sind das etwa Brot, frische Eier, Butter, Mehl, Speisesalz, Milch, Joghurt, Reis, Nudeln, Gebäck, Paradeiser, Gurken, Paprika, Salate, Karotten, Knollensellerie, Kürbis, Spinat, Bohnen, Erbsen, Äpfel, Birnen, Zwetschken und Marillen. Neben Fleisch- und Wurstwaren aus budgetären Gründen fehlen etwa auch Erdbeeren und anderes Beerenobst auf der Liste.

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