
Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet – siehe dazu den Beitrag in dieser KI. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif – 1/3 wird ausgesetzt
Im Sinne des Ankämpfens gegen die kalte Progression ("stille Steuererhöhung") werden seit 2023 2/3 der Inflationsrate mittels Anpassung der Einkommensteuertarife ausgeglichen. 1/3 der Inflationsrate soll nun ausgesetzt werden. Offen ist, was mit dem dritten Drittel, das grundsätzlich für diskretionäre Maßnahmen reserviert ist, passieren soll.
Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten
Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf 320.000 € und beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 6 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Steigerung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatzgrenze von 420.000 € und einem Betriebsausgabenpauschale von 15 %. Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabensatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, bleibt abzuwarten.
Anpassung der Luxustangente für PKWs
Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag soll einheitlich auf 15 % angehoben werden – die maximale Höhe des Gewinnfreibetrags soll (von bisher 33.000 €) auf 55.000 € erhöht werden.
Verbesserungen bei den Abschreibungen
Neue Abschreibungsmöglichkeiten – unter Budgetvorbehalt – sollen geprüft werden, wobei auch bestehende Abschreibungsmöglichkeiten geändert werden können (in punkto Höhe bzw. Dauer/Schnelligkeit).
Betriebsübergaben leichter gemacht
Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Veranlagungsfreibetrag auf 45.000 € angehoben werden (von bisher 7.300 €). Der begünstigende Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte soll in Zukunft ohne Einstellung der Erwerbstätigkeit ("Berufsverbot") möglich sein.
Verschärfungen bei Stiftungen
Die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwischensteuer auf 27,5 % angehoben, wodurch es zu einer deutlichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile von Stiftungen kommt.
Streichung des Klimabonus und Teilkompensation für Pendler:innen
Schon länger ist bekannt, dass der Klimabonus von der neuen Regierung abgeschafft wird. Für 2026 ist eine Teilkompensation für Pendler:innen angedacht, die über das Pendler:innenpauschale erfolgen könnte. Im Gegenzug soll das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent reduziert werden.
Erhöhung der sonstigen Bezüge
Eine Erhöhung des Freibetrags in Höhe von 620 € für sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt) ist laut Regierungsprogramm angedacht.
Absenkung des Dienstgeber:innenbeitrags
Die Senkung der Lohnnebenkosten ist immer ein heißes Thema und somit auch bei der neuen Bundesregierung auf der Agenda. Unter Budgetvorbehalt soll der Dienstgeber:innenbeitrag von aktuell 3,7 % bis Mitte der Legislaturperiode stufenweise auf 0 % gesenkt werden.
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
Eine Reform ist auch bei der Grunderwerbsteuer angedacht, auch mit dem Ziel, eine effektivere Besteuerung im Rahmen von Share Deals zu erreichen und somit Mehreinnahmen zu generieren (durch eine Erhöhung von vermögensbezogenen Verkehrssteuern). Auf der anderen Seite sollen beim ersten Eigentumserwerb sowohl die GrESt als auch staatliche Nebengebühren entfallen (wie bereits bei der Grundbucheintragungsgebühr für Ersterwerbe bis 500.000 €).
Valorisierung der Bundesgebühren
Die geplante Valorisierung der Bundesgebühren (zuletzt wurde diese 2011 durchgeführt) soll nachgeholt werden, woraus eine Erhöhung der Gebühren um über 40 % resultieren würde.
Vereinfachungen bei den Dokumentationspflichten und bei der Belegerteilungspflicht
Das neue Regierungsprogramm sieht Vereinfachungen bei der Registrierkasse und beim Wareneingangsbuch vor (mitunter auch eine Vereinfachung der "Kalte-Hände-Regelung"). Überdies soll die Belegerteilungspflicht bei Käufen bis 35 € entfallen. Dabei soll ein digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg dienen – auf Kund:innenwunsch muss jedoch ein Papierbeleg ausgedruckt werden.
Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz
Wie auch an anderer Stelle in dieser Ausgabe erwähnt, wird die Bildungskarenz in ihrer jetzigen Form eingestellt. Ab 2026 soll jedoch eine Nachfolgeregelung in Kraft treten. Dieses neue Modell legt den Fokus auf geringqualifizierte Personen, erhöht die zu erreichenden ECTS und zielt auf eine stärkere Anwesenheitspflicht ab. Überdies soll die in der Vergangenheit beliebte Kombination aus Elternkarenz und nachfolgender Bildungskarenz nicht mehr möglich sein.
Erste Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen
Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm mitunter einige steuerliche Änderungen vor (siehe dazu auch den anderen Beitrag in dieser KI). Wichtige Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die nachfolgend überblicksmäßig dargestellten Änderungen/Neuerungen treten größtenteils bereits mit Anfang April 2025 in Kraft.
Verlängerung des Spitzensteuersatzes
Verlängerung des Spitzensteuersatzes (55 %) für Einkommensteile in Höhe über 1 Mio. € um weitere vier Jahre bis inklusive 2029
Abschaffung des Umsatzsteuer-Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Ab 1. April 2025 ist die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 0 % für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen nicht mehr möglich. Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrundeliegenden Verträge vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.
Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
Die bisherige Befreiung für KFZ, die aufgrund ihres Antriebs einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, entfällt. Künftig sind nur noch Mopeds (Kleinkrafträder) mit elektrischem Antrieb von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für E-Autos ist ein eigener Steuersatz vorgesehen – überdies wird der Steuersatz für PKW mit Plug-in-Hybrid angepasst. Die neue Rechtslage gilt für alle KFZ ab 1.4.2025 – Änderungen werden somit nur für Versicherungszeiträume nach dem Inkrafttreten wirksam. Da die motorbezogene Versicherungssteuer im Wesentlichen als Erhebungsform der Kraftfahrzeugsteuer fungiert und alle widerrechtlich genutzten Fahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer erfasst sind, wurden die Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz umgesetzt.
Standortbeitrag der Bankenwirtschaft ("Bankenabgabe")
Die Stabilitätsabgabe (d.h., die von der Bilanzsumme abhängigen Prozentsätze der Stabilitätsabgabe) wird rückwirkend mit 1. Jänner 2025 erhöht. Überdies haben die Kreditinstitute für die Kalenderjahre 2025 und 2026 jeweils Sonderzahlungen (i.H.v. rund 300 Mio. €) zu entrichten. Die Sonderzahlungen und die Stabilitätsabgabe können nicht als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
Standortbeitrag der Energiewirtschaft
Der Energiekrisenbeitrag-Strom und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger werden verlängert. Die Maßnahme beim Energiekrisenbeitrag-Strom gilt für 5 Jahre in 5 Erhebungszeiträumen bis zum 31.3.2030. Zwei Verschärfungen sind dabei besonders relevant. Die Erlösgrenze, ab der abgeschöpft wird, wird für Überschusserlöse nach dem 31.3.2025 von 120 € auf 90 € je Megawattstunde gesenkt, bei Neuanlagen (welche ab dem 1.4.2025 in Betrieb genommen werden) auf 100 € je Megawattstunde. Überdies wird die Abschöpfungsrate ab 1.4.2025 von 90 % der Überschusserlöse auf 95 % erhöht.
Beim Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger von 40 % der Bemessungsgrundlage endet der letzte Erhebungszeitraum mit dem Kalenderjahr 2029. Der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger ist für steuerpflichtige Gewinne zu zahlen, welche um mehr als 5 % über dem Durchschnittsbeitrag der Kalenderjahre 2018 bis 2021 liegen.
Anhebung der Wettgebühren
Per 1. April 2025 erfolgt die Anhebung der Wettgebühren auf 5 % der Wetteinsätze (zuvor 2 %).
Anhebung der Tabaksteuer
Mit 1.4.2025 wird etwa die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten von 163 € auf 175 € je 1.000 Stück erhöht.
Abschaffung der Bildungskarenz
Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld laufen mit 31.3.2025 aus. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen sind Übergangsregelungen vorgesehen.